Staatliche Beihilfen und Förderungen
Wir möchten auf die folgenden Beihilfe- und Förderungsmöglichkeiten aufmerksam machen:
- Schul- und Heimbeihilfe (Schüler/innenbeihilfe, Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, Fahrtkostenbeihilfe, Besondere Schulbeihilfe)
- Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
- Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen und Schüler/innenheimen
- Schulbeihilfenrechner
Aktuelle Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html) zu finden. Darunter auch ein Mehrsprachiger Online-Ratgeber mit Downloadformularen.
Förderungen von Schulveranstaltungen durch den Elternverein
Dem Elternverein am BG9 ist es ein wichtiges Anliegen, dass kein:e Schüler:in des Wasa-Gymnasiums aus finanziellen Gründen von Schulveranstaltungen wie z.B. Skikursen, Sport- und Projektwochen, Begrüßungstagen oder Sprachreisen ausgeschlossen bleibt! Um finanzielle Förderungen des Elternvereines zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen möglichst treffsicher gestalten zu können, wendet der Vorstand die nachfolgenden Vergabebedingungen an:
- Gefördert werden ausschließlich EV-Mitglieder. Mitglied wird man durch Zahlung des Elternvereinsbeitrags oder Befreiung vom EV-Beitrag. Erforderlichenfalls kann die Befreiung vom EV-Beitrag auch im Zuge der Antragstellung beim EV erfolgen.
- Bei Veranstaltungen, deren Dauer mindestens fünf Tage beträgt, suchen Sie bitte, falls möglich, zunächst bei der Bildungsdirektion um Förderung an. Die Formulare hierfür liegen im Sekretariat der Schule auf. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bildung-wien.gv.at/service/foerderungen-und-beihilfen/Sch-ler-innenunterst-tzung-Land.html. Bei positiver Beurteilung gilt die Zusage der Förderung durch die Bildungsdirektion auch als Nachweis der zusätzlichen Förderwürdigkeit durch den EV. Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie dieser Förderzusage im Antragsformular des Elternvereins.
- Bei Veranstaltungen, deren Dauer nicht mehr als vier Tage beträgt, oder falls aufgrund der Antragsfristen, einer erfolgten Ablehnung oder aus sonstigen Gründen keine Zusage der Bildungsdirektion vorgelegt werden kann, benutzen Sie bitte das Antragsformular des Elternvereins. Wir bitten Sie in diesem Fall um die Übermittlung von Kopien aussagekräftiger Dokumente (z.B.: allfällige Ablehnung der Bildungsdirektion, Lohnzettel, Bescheinigung über Mindestsicherung/Arbeitslosengeld/Unterhalt/Rente, etc.) zum Nachweis der Förderwürdigkeit.
Achtung!
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ausfüllen des Antragsformulars des Elternvereins in den, vom BG9 bereitgestellten Office 365 Account Ihres Kindes eingeloggt sein müssen. So erfolgt die Übertragung Ihrer Daten abgesichert und authentifiziert. Grundsätzlich erfolgt nur eine anteilige Förderung der Schulveranstaltung und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Der Elternverein behält sich vor, gewährte Förderungen (zur Gänze oder teilweise) zurückzufordern, falls nachträglich Umstände bekannt werden, die nahelegen, dass keine Förderwürdigkeit gegeben war.
Die Höhe der gewährten Förderung ist abhängig vom verfügbaren Budget sowie von der Anzahl der Förderansuchen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung.