Unser Angebot
- Peer – Mediation
- Schulmediation
- Schüler/innenberatung
- Mediationsprojekt der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien: Verein „together“
Voraussetzungen
- Freiwilligkeit
- Gesprächs – und Änderungsbereitschaft des/der Betroffenen
- Beratung bedeutet nicht Bestrafung
- Vertraulichkeit
Wobei kann die Schulmediation helfen?
- Bei der konkreten Bearbeitung von Konflikten zwischen Schüler/innen, Lehrer und Eltern, SchülerInnen und Lehrerpersonen
- Eine Konfliktlösung wird gemeinsam erarbeitet
Wobei können die Peer–Mediator/innen helfen?
- Bei Problemen zwischen einzelnen Schüler/innen
- Bei Gruppenkonflikten in Klassen
- Überprüfung der Entwicklung der getroffenen Vereinbarungen zur Konfliktlösung
- Bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung für alle am Streit Beteiligten
- Als Tutor/innen beim Einstieg in die AHS
Wobei können die Peer–Mediator/innen NICHT helfen?
- Bei Konflikten, an denen Erwachsene beteiligt sind
- Bei tief greifenden Problemen innerhalb der Familie
- Wenn anzunehmen ist, dass bewusst Gewalt angewendet wurde
- Bei Disziplin – und Lernproblemen einzelner Schüler/innen oder ganzer Klassen
- Bei sehr komplexen, hoch eskalierten Konflikten
Wobei kann professionelle Mediation durch „together“ helfen?
- Bei Konflikten zwischen Eltern
- Bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrer/innen
- Bei Konflikten zwischen Schüler/innen, wenn Peers personell und inhaltlich an die Grenzen stoßen
Wobei kann professionelle Mediation durch „together“ NICHT helfen?
- Bei Notenproblemen oder Streitigkeiten über Noten
Wobei kann die Schülerberatung helfen?
- Wenn eine Einzelperson ein soziales Problem oder ein Lernproblem hat
- Bei Erstberatung und kurzer Betreuungsnotwendigkeit
- Wenn Schüler/innen ein Problem mit ihren Eltern haben
- Wenn Schüler/innen ein Problem mit Lehrer/innen haben
- Bei Mobbing
- Laufbahnberatung
- Bei Konflikten, die zu schwerwiegend sind, um von den Peer – Mediator/innen gelöst zu werden
Wobei kann die Schülerberatung NICHT helfen?
- Bei langfristiger Betreuungsnotwendigkeit
- Wenn eine Therapie indiziert ist
- Bei offiziellen Beschwerden über Lehrer/innen
Die Verantwortung der Eltern!
- Eltern sollen bei Problemen zwischen Schüler/innen zunächst zur Inanspruchnahme von Peer – Mediation raten!
- Bei Problemen mit Lehrer/innen unbedingt folgende Reihenfolge einhalten:
- Gespräch mit betroffenen Lehrer/innen
- Gespräch mit Klassenvorstand
- Gespräch in Direktion
- Zunächst Beratung
- Allenfalls offizielle Beschwerde: Nie anonym! Konkrete Fakten! Verschriftlichung!
- Bei Unzufriedenheit mit Lösungsvorschlag des Direktors: Landesschulinspektor
Im Sinne der Subsidiarität sollen Probleme auf der niedrigsten möglichen Stufe bearbeitet werden!