Beihilfen und Förderungen

Staatliche Beihilfen und Förderungen

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Wir möchten dich / Sie gerne auf die folgenden Beihilfe- und Förderungsmöglichkeiten aufmerksam machen:

  • Schülerbeihilfen
  • Unterstützung bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen
  • Ermäßigung des TSH-Betreuungsbeitrages

Aktuelle Informationen findest du / finden Sie auf der Website des bm:ukk.

 

Förderungen von Schulveranstaltungen durch den Elternverein

Dem Elternverein am BG9 ist es ein wichtiges Anliegen, dass kein/e SchülerIn des Wasa-Gymnasiums aus finanziellen Gründen von Schulveranstaltungen wie z.B. Skikursen, Sport- und Projektwochen, Begrüßungstagen oder Sprachreisen ausgeschlossen bleibt! Um die finanzielle Einzelförderung des Elternvereines, dessen Budget sich hauptsächlich aus den Beitragszahlungen der Mitglieder speist, möglichst treffsicher gestalten zu können, hat der Vorstand eine Neufassung der Vergabebedingungen entschieden:

  • Gefördert werden ausschließlich EV-Mitglieder (Mitglied wird man durch Zahlung des Elternvereinsbeitrags).
  • Bei Schulveranstaltungen kann direkt um finanzielle Unterstützung beim Elternverein angesucht werden. Hierfür benutzen Sie bitte das folgende Formular. Dokumente die die Förderbedürftigkeit belegen, wie Lohnzettel, Arbeitslosengeld, Unterhalt/Alimente, Rente, Steuerbescheid u.Ä. begünstigen die Förderung durch den Elternverein.
  • Bei Schulveranstaltungen, deren Dauer über vier Tage beträgt, bitten wir Sie um folgende Vorgangsweise:
    1. Ansuchen um Förderung bei der Bildungsdirektion (vormals: Stadtschulrat). Die Formulare hierfür liegen im Sekretariat der Schule auf. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerunterstuetzung.xml, dort gibt es auch ein Merkblatt (pdf-Download) zur richtigen Antragstellung sowie Informationen über die Antragsfristen.
    2. Antrag an den Elternverein mittels Formular. Als Nachweis für die Förderwürdigkeit dient automatisch der Nachweis der Förderung durch die Bildungsdirektion (vormals: Stadtschulrat)!
    3. Der Elternverein behält sich vor, Förderansuchen bei Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten (Lohnzettel, Arbeitslosengeld o.Ä.) zum Nachweis der Bedürftigkeit auch ohne Einbindung der Bildungsdirektion auf direktes Ansuchen um Förderung beim Elternverein zu bewilligen. Das ist insbesondere der Fall, wenn aus den vorgelegten Unterlagen die Förderbedürftigkeit klar hervorgeht.

Auch bei einer Absage durch die Bildungsdirektion (vormals: Stadtschulrat) können Sie beim Elternverein um Unterstützung mittels oben erwähntem Formular ansuchen. Auch in diesem Fall müssen Sie aber die Bedürftigkeit mittels Lohnzettel, Arbeitslosengeld o.Ä. nachweisen.
Grundsätzlich erfolgt nur eine anteilige Förderung der Schulveranstaltung.

Die Höhe der gewährten Förderung ist abhängig vom verfügbaren Budget sowie der Anzahl der Förderansuchen!